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FAQ

Es gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG):

* Kinder bis einschließlich 6 Jahre: Der Zutritt zum Festivalgelände einschließlich des Campingplatzes ist nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten gestattet.
* Kinder von 7 bis einschließlich 15 Jahre: Das Betreten des Festivalgeländes und des Campingplatzes ist nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten gestattet.
* Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: Der Zutritt zum Festivalgelände und zum Campingplatz ist bis 24:00 Uhr erlaubt. In Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten ist der Besuch auf dem Festivalgelände und Campingplatz zeitlich nicht beschränkt.

Was bedeutet “Personensorgeberechtigter”?
Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

Was bedeutet “Erziehungsbeauftragter” ?
Wird die Verantwortung für minderjährige Kinder für eine begrenzte Zeit von den sorgeberechtigten Personen, in der Regel den Eltern, an eine volljährige Einzelperson übertragen, die spezifische erzieherische Aufgaben für diesen Zeitraum übernimmt, so wird diese Einzelperson als “erziehungsbeauftragte Person” bezeichnet.

Bei der Auswahl der erziehungsbeauftragten Person müssen Eltern folgende Punkte beachten:
* Erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
* Muss reif und fähig sein, Minderjährige in allen Situationen zu unterstützen.
* Kein Alkohol- oder Drogenkonsum erlaubt.
* Sichere Heimfahrt bei abendlichen Veranstaltungen gewährleisten.
* Eltern bei mündlichen Vereinbarungen telefonisch erreichbar lassen.
* Geltende Regeln zum Alkohol- und Tabakkonsum für Minderjährige sind weiterhin zu beachten.

Daran müssen Minderjährige und erziehungsbeauftragte Personen denken:
* Ausweis
* Muttizettel

Kinder bis einschließlich 12 Jahre haben in Begleitung ihrer Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten und gegen Vorlage des Kinderausweises und des Personalausweises eines Elternteils freien Eintritt.

Nein, es gibt nur Wochenend- und einzelne Tagestickets.

Da am Einlass nur die QR-Codes gescannt werden müssen, reicht ein digitales Ticket auf dem Handy völlig aus.

Ja, es wird jeden Tag eine Tageskasse geben, sofern es die Kapazitäten zulassen.

Am Donnerstag, den 25.07.24, beginnt das Festival um 18.00 Uhr. Das Festivalgelände öffnet jeden Tag ca. eine halbe Stunde vor Konzertbeginn.

Wir setzen uns dafür ein, unser Festival so barrierefrei und zugänglich wie möglich zu gestalten. Wir erkennen jedoch an, dass nicht jeder individuelle Hürden allein bewältigen kann. Deshalb gewähren wir für jede Person mit Einschränkungen, die auf eine Begleitperson angewiesen ist, freien Eintritt für die Begleitperson. Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes, beim Umtausch des Tickets gegen ein Bändchen, ist die Anwesenheit der Begleitperson erforderlich. Der Bedarf an einer Begleitperson muss vor Ort durch den Nachweis des Merkzeichens B im Schwerbehindertenausweis bestätigt werden.

Nein, es ist ein Open-Air-Festival.

Ja, es sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Schilder vor Ort und engagierte Ordner weisen den Weg zu freien Plätzen.

Die Beats&Bier Bühne ist nur wenige Meter vom Biergarten entfernt und befindet sich auf der angrenzenden Wiese.

Insgesamt stehen drei Bühnen zur Verfügung. Die Biergarten- und Almhütten-Bühne werden täglich bespielt, während die Künstler auf der Beats&Bier Bühne am Freitag und Samstag auftreten werden.

Alle Acts treten auf Open-Air-Bühnen auf.

Mit der RFID-Chipkarte können Besucher auf dem gesamten Festivalgelände Speisen und Getränke bezahlen. Die Karte kann an der Wechselstube jederzeit aufgeladen werden, um Zahlungen schnell abzuwickeln. Die Karte sollte am Ende des Festival-Besuchs zurückgegeben werden, um Restgeld inklusive Pfandgebühr zurückzuerhalten.

Ja, es wird wieder eine Merch-Hütte geben.

Angeboten werden Benediktiner–Helles und Hefeweizen, sowie eine Auswahl an anderen alkoholischen und alkoholfreien Getränken.

Festivalbändchen erhalten diejenigen, die ein Camping- oder Wochenendticket gekauft haben.

Nein, der Zugang zum Campingplatz ist nur mit dem entsprechenden Festivalbändchen möglich.

Ja, jede Person benötigt ein eigenes Campingticket. Das bedeutet, dass in einer Gruppe von beispielsweise 5 Leuten, die gemeinsam campen möchten, alle 5 Personen jeweils ein eigenes Campingticket kaufen müssen.

Ein Camping-Upgrade kann jederzeit nachgebucht werden, um das volle Festival-Feeling zu genießen.

Camper können am Festival-Donnerstag (25.07.) ab 09.00 Uhr anreisen und bis Montag (29.07.) 11.00 Uhr abreisen.

Autocamping – ob mit einem Auto, Wohnwagen oder Camper – ist gestattet. Die Erlaubnis für mehrere Fahrzeuge pro Gruppe auf dem Campingplatzgelände wird kurz vorher basierend auf der verfügbaren Kapazität getroffen.

Der Campingplatz befindet sich direkt neben dem Festivalgelände, daher sind es nur wenige Schritte zu Fuß.

Strom ist begrenzt, es wird jedoch eine zentrale Handyladestation geben. Eigene Generatoren sind erlaubt, vorbehaltlich der Waldbrandstufe.

Allen Campern stehen saubere sanitäre Anlagen, wie Duschen und Toiletten, frei zur Verfügung.

Es wird einen Grillplatz geben, auf dem Campingplatz-Besucher grillen können. Offenes Feuer auf dem gesamten Gelände ist jedoch aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Bei der Anreise wird eine Müllpfandgebühr erhoben, die bei der Abreise mit Abgabe der Pfandmarke und einem vollen Müllbeutel zurückerstattet wird. Uhrzeit und Abgabestelle werden kurz vorher bekannt gegeben.

Camper sind für ihre eigene Lebensmittelversorgung verantwortlich. In den nahegelegenen Ortschaften Heyerode, Diedorf, Faulungen, Struth und Wanfried befinden sich Supermärkte. Zusätzlich wird jeden Morgen zwischen 09.00 und 10.00 Uhr ein Bäcker auf dem Campingplatz sein. Für Besucher auf dem Biergarten-Gelände stehen zudem Food Trucks zur Verfügung.

Auf dem Campingplatz ist von 22.00 – 08.00 Uhr die Wiedergabe lauter Musik sowie lautes Musizieren nach den behördlichen Vorgaben nicht gestattet.