Hausordnung

Hausordnung für den Campingplatz des Biergarten-Festivals auf dem Festivalgelände am Gaiberg bei 99988 Katharinenberg / Landgemeinde Südeichsfeld. 

1. Grundlegende Bestimmungen und Geltungsbereich

Die nachstehende Hausordnung gilt als Erweiterung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Biergarten-Festivals. Sie regelt Rechte und Pflichten sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter,  der jOIVENT Event GmbH & Co. KG – nachfolgend „Veranstalter“ genannt und den Campingplatzbesuchern – nachfolgend „Campinggast“ und/ oder „Campinggäste“ genannt, welche die Veranstaltungen, die vom Veranstalter organisiert und durchgeführt werden, besuchen und den Campingplatz nutzen. 

Die Hausordnung gilt für alle Campingbereiche des Biergarten-Festivals. 

Die Campinggäste erkennen mit dem Kauf eines Campingtickets bzw. mit dem Betreten der Campingfläche diese Hausordnung, die AGB sowie gesetzliche und behördliche Bestimmungen als verbindlich für sich und alle Gäste an. 

2. Zugang und Tickets 

Das Betreten der Campingflächen ist nur mit einem der nachfolgenden gültigen Tickets erlaubt: 

  • Biergarten-Festival Wochenendticket mit Camping
  • Biergarten-Festival Wochenendticket + Camping-Upgrade-Ticket
  • ein Biergarten-Festival Tagesticket + Camping-Upgrade-Ticket

Die Nutzung der Campingflächen ist ab 10:00 Uhr am Festivaldonnerstag möglich.

Eine frühere Anreise oder Platzierung von Aufbauten und Fahrzeugen ist nicht gestattet. 

3. An- und Abreise, Öffnungszeiten Campingplatz

Die Anreise auf den Campingplatz ist ausschließlich an folgenden Tagen zu den entsprechenden Uhrzeiten möglich: 

  • Donnerstag von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr 
  • Freitag von von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Samstag von von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Sonntag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr 

Die Abreise vom Campingplatz muss spätestens bis 11:00 Uhr am Montag erfolgen. 

4. Autocamping

Das Befahren der Campingfläche mit einem Fahrzeug ist nur mit einem entsprechenden Ticket gestattet. 

Das Auto- und Caravan-Ticket muss separat kostenpflichtig hinzugebucht werden. 

Es deckt ausschließlich die Fahrzeuggebühr. Jeder Campinggast benötigt zusätzlich ein entsprechendes Ticket für den Campingplatz (siehe Punkt 2).

Es steht eine begrenzte Anzahl an Tickets je nach Verfügbarkeit auf Acker- oder Wiesenflächen im Umfeld der Festivalfläche zur Verfügung. Eine frühzeitige Buchung des entsprechenden Tickets wird empfohlen.

Die nachfolgenden Fahrzeugtypen sind für das Auto- und Caravan-Ticket Stellplatz zugelassen: 

  • PKW
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • Caravan
  • PKW mit Anhänger

Die nachfolgenden Längenbeschränkungen nach Preiskategorien müssen eingehalten werden: 

  • Fahrzeuge bis 5 Meter Länge 
  • Fahrzeuge bis 8 Meter Länge 
  • Fahrzeuge über 8 Meter Länge: 49,95 € zzgl. Buchung eines zusätzlichen 5 m- oder 8 m-Tickets (abhängig von der Gesamtlänge des Fahrzeugs)

Wurde ein Fahrzeug einmal auf den Campingplatz gefahren, ist ein erneutes Einfahren nach Verlassen nicht gestattet. 

Der Campinggast erklärt sich mit Personen-, Fahrzeug- und Taschendurchsuchungen einverstanden, da verbotene Gegenstände nicht auf das Campinggelände mitgeführt werden dürfen. 

5. Comfort-Campingfläche 

Zusätzlich zum normalen Campingticket kann das Ticket Comfort-Campingfläche gebucht werden. 

Dieses Ticket deckt ausschließlich die Flächengebühr mit den unten aufgeführten Leistungen. 

Jeder Campinggast benötigt zusätzlich jeweils ein Campingticket. 
Ein Ticket für einen Auto- oder Caravanstellplatz ist nicht erforderlich, sofern alle Fahrzeuge und Zelte auf die vorgegebene Stellplatzfläche passen. 

Folgende Leistungen sind in dem Ticket Comfort-Campingfläche inbegriffen: 

  • zugewiesene und garantierte Stellplatzfläche mit einer Größe von 5 x 8 m (circa 40 m²)
  • garantierter Stromanschluss bis maximal 1 KW, 230 V (ein eigenes mitgebrachtes Kabel von mindestens 50 Meter Länge ist erforderlich)
  • bevorzugte Lage auf Wiesenflächen nahe des Festivalgeländes

6. Allgemeine Regelungen für Campinggäste

  • Speisen und Getränke dürfen auf den Campingplatz, jedoch nicht auf das Festivalgelände mitgeführt werden. Getränke dürfen ausschließlich in Plastikflaschen oder Dosen mitgebracht werden. Es gilt ein absolutes Glasverbot auf dem Campingplatz.
  • Das Festival-Frühstück findet Freitag bis Sonntag von jeweils 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr auf dem Festivalgelände statt (solange der Vorrat reicht).
  • Eine Wasserentnahmestelle steht allen Campinggästen kostenfrei zur Verfügung. Sie ist begrenzt und muss mit eigenen Behältern erfolgen. Da dies kein Trinkwasser ist, muss das Wasser vor Nutzung abgekocht werden.
  • Wetterbedingt kann die Nutzbarkeit der Campingflächen sowie der eigenen Aufbauten aus Sicherheitsgründen eingeschränkt sein.
  • Aus Sicherheitsgründen ist ein Mindestabstand von 10 Metern zum Wald einzuhalten, in welchem sich keinerlei Aufbauten oder Fahrzeuge befinden dürfen.
  • Die Nutzung der Campingflächen ist für Zelte und Fahrzeuge nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen und dem jeweils zugewiesenen Platz gestattet.
  • Die Zuteilung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters.
  • Die Campinggäste als Nutzer der Campingflächen sind für eigene Zelte und Aufbauten bezüglich ihrer Wetter- und Standsicherheit verantwortlich.
  • Die Anweisungen des Ordnungspersonals ist zu jederzeit Folge zu leisten.
  • Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/ oder Campingplatzes.
  • Die Flucht- bzw. Rettungsgassen sowie der Sicherheitsabstand zum Wald sind von jeglichen Aufbauten und Fahrzeugen zu jeder Zeit freizuhalten.
  • Das Mitführen von Tieren jeder Art und Größe ist nicht erlaubt.
  • Eine Bewachung von abgestellten Fahrzeugen erfolgt nicht. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr.

7. Nutzung der sanitären Anlagen für Campinggäste 

Sanitäranlagen (Duschen, Toiletten, Waschbecken, Wasserentnahmestelle) stehen nahe der Campingflächen zur Verfügung. 

Zusätzlich stehen auf dem Campingplatz öffentliche Toilettenkabinen – sowie eine barrierefreie Toilettenkabine – mit Waschbecken und Wassertank rund um die Uhr kostenfrei zur Verfügung.

Duschcontainer geöffnet:

  • Donnerstag: 10:00 – 20:00 Uhr
  • Freitag–Sonntag: 06:00 – 20:00 Uhr
  • Montag: 06:00 – 10:00 Uhr

→ Toilettenkabinen sind rund um die Uhr geöffnet.

Die Wasserentnahmestelle ist kein Trinkwasseranschluss – bitte Wasser vor Nutzung abkochen.

8. Müllentsorgung 

Jeder Campinggast ist für die ordnungsgemäße Entsorgung von Müll in den bereitgestellten Containern am Eingang zum Campinggelände verantwortlich. 

Der Müllpfand wird beim Ticketkauf erworben und ist mit einem Betrag von 10,00 € bereits im Campingticket enthalten. 

Beim Check-In erhält jeder Campinggast mit einem gültigen Campingticket eine Pfandmarke sowie einen Müllbeutel.

Werden bei Abreise die Pfandmarke und ein voller Müllbeutel abgegeben, werden die 10,00 € Müllpfand-Gebühr in bar zurückerstattet. 

Die Abgabe von Pfandmarke und Müllbeutel kann Freitag bis Sonntag jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr und Montag von 08:00 bis 11:00 Uhr erfolgen. 

Die Entsorgung von Sperrmüll und Glas ist verboten. 

9. Stromversorgung

Eine garantierte Stromversorgung (bis maximal 1 KW, 230 V) ist ausschließlich mit der Buchung einer Comfort-Campingfläche gewährleistet. 

Auf der allgemeinen Campingfläche werden eine begrenzte Anzahl an Stromaggregaten mit verschiedenen Anschlüssen zur Verfügung stehen. 
Solange es die Kapazität erlaubt, kann der Strom vor allem in der Zeit von 09:00 bis 22:00 Uhr kostenfrei genutzt werden. 

Die Zuleitung muss eigenständig durch den Campinggast nach allen gesetzlichen Vorschriften erfolgen. 

Der Veranstalter übernimmt für mögliche Stromschäden an Geräten keine Haftung. 

Grundlegend sind kleine mitgebrachte Stromaggregate auf den Campingflächen erlaubt, wenn diese unter den nachfolgenden Regelungen vorschriftsgemäß betrieben werden: 

  • Nutzung ausschließlich im Zeitraum von 08:00 bis 22:00 Uhr 
  • Keine hohe Gefahr durch Waldbrandstufe 
  • Gerate sind geprüft, unbeschadet und sicher
  • Platzierung des Aggregats an einem geeigneten und vor allem brandsicheren Ort
  • Beim Nachfüllen muss das Gerät abgekühlt sein, um Feuer zu vermeiden
  • Kabeltrommeln müssen komplett abgewickelt sein, um Brandgefahr zu vermeiden

Aus Brandsicherheitsgründen können die Aggregate jederzeit vom Veranstalter, dem Ordnungspersonal oder der örtlichen Brandwache verboten werden.  

10. Verbote 

Brandsicherheitswache und Brandschutz

  • Zur Gewährleistung der Sicherheit während des Biergarten-Festivals gelten folgende Maßnahmen und Regelungen:

Standort und Zugang:

  • Feuerwehr und Rettungsdienst werden wie in den vergangenen Jahren gemeinsam in einem Bereitschaftsbereich positioniert.
  • Die Ein- und Ausfahrt auf einer festen Zuwegung nahe des Kreuzungsbereichs wird ausgerichtet.
  • Der Zugang zum Festivalgelände sowie zum Außenbereich ist jederzeit sicherzustellen.

Campingplatz und Grillen:

  • Grillen ist ausschließlich an ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
  • Wetterabhängige, kurzfristige Anpassungen der Grillregelung bleiben vorbehalten und sind in der Hausordnung benannt.
  • Bei erhöhter Waldbrandgefahr durch anhaltende Trockenheit kann das Rauchen und Grillen auch an zentralen Grillflächen untersagt werden. Ausnahmen können durch den Veranstalter in Abstimmung mit der örtlichen Brandsicherheitswache bekanntgegeben werden.

Offenes Feuer und Brandlasten:

  • Der Umgang mit offenem Feuer im Bereich des Campingplatzes ist grundsätzlich verboten. Jede Flamme außerhalb eines geschlossenen Brennraums gilt als offenes Feuer – unabhängig von der Größe (z. B. Lagerfeuer, Grill, Fackel, Gaskocher oder Kerze).
  • Ebenso sind unnötige Brandlasten wie Möbelstücke auf dem Campingplatz nicht gestattet.
  • Um dennoch eine Grillmöglichkeit zu bieten, darf – je nach Situation der Waldbrandgefahr – ausschließlich in einem zentralen, dafür vorgesehenen Bereich und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen gegrillt werden.

Zutrittsrechte und Anweisungen:

  • Dem Ordnungspersonal und der Brandsicherheitswache ist der Zutritt auf die gesamte Campingfläche zu jeder Zeit zu ermöglichen.
  • Die Anweisungen des Ordnungspersonals und der Brandsicherheitswache sind jederzeit zu befolgen.

Campinggelände:

  • Der Untergrund des Campinggeländes und die gesamten Campingflächen dürfen nicht verändert werden. 
  • Mögliche Schäden werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. 
  • Aus Sicherheitsgründen gibt es für alle Campinggäste auf dem gesamten Campinggelände ein absolutes Fahrverbot zwischen An- und Abreise. 
  • Fahrzeuge für zwischenzeitliche Einkäufe oder sonstige Fahrten müssen auf dem Besucherparkplatz abgestellt werden. Dies ist kostenfrei (mit Vorlage eines Campingtickets) möglich. 
  • Zu den benachbarten Waldflächen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 Metern einzuhalten. In diesem Bereich dürfen keine Gegenstände, Fahrzeuge oder Aggregate abgestellt werden. Der Aufenthalt in diesem Bereich ist ebenso verboten. 
  • Es gilt strengstes Glas- und Sperrmüllverbot auf dem gesamtem Campinggelände. 
  • Biertische und Bierbänke dürfen in Maßen aufgestellt werden. 
  • Eine Reservierung von Campingplätzen von Campinggästen für andere ist nicht gestattet. 
  • Bei der Aufstellung der Zelte und Parken der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass die mindestens fünf Meter breiten Rettungswege freigehalten werden. 
  • Die Anfahrts-, Durchfahrts- und Abfahrtswege für Rettungsfahrzeuge sind zu jeder Zeit freizuhalten. 

Ruhezeiten: 

  • Die Wiedergabe lauter Musik und lautes Musizieren ist vor allem in der Zeit von 22:00 bis 08:00 Uhr nach den behördlichen Vorgaben auf dem gesamten Campinggelände untersagt. 
  • Wir freuen uns, wenn ihr eure Instrumente mitbringt, um tagsüber auf dem Campingplatz gemeinsam zu musizieren und am Festivalsonntag an unserer großen Brass-Session teilzunehmen.

Cannabis und andere Drogen:

  • Der Konsum von Cannabis sowie anderer Drogen ist auf dem gesamten Festival- und Campinggelände strengstens verboten. 

11. Haftung | Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe, Corona

Für Schäden jeder Art, die ein Campinggast auf dem Campinggelände erleidet, haftet der Veranstalter, seine Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen ausschließlich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. 

Demnach haftet der Veranstalter nicht für mitgebrachte Gegenstände und Fahrzeuge der Gäste.

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadensersatzansprüche der Campinggäste gegenüber dem Veranstalter, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 

Wird die Veranstaltung regulär beendet oder abgebrochen und es befinden sich noch Gegenstände auf dem Camping- und Festivalgelände, ist der Veranstalter berechtigt diese Gegenstände zu entsorgen. 

12. Hausrecht 

Der Veranstalter übt auf dem Festival- und Campinggelände das Hausrecht aus. 

Er ist jederzeit berechtigt Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. 

Insbesondere können Gäste der Veranstaltungen und dem Campingplatz verwiesen werden, wenn sie andere Gäste stören, belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen, AGB oder Hausordnung verstoßen haben. 

Der Zutritt zum Festival- und Campinggelände kann jederzeit verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Veranstaltung stören oder andere Gäste belästigen wird oder die aktuellen Coronaregelungen nicht eingehalten werden. 
Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt in diesem Fall nicht. 

Die Mitnahme von Speisen und Getränken auf das Campinggelände ist gestattet, ausgenommen Glasflaschen. Innerhalb des Festivalgeländes ist dies untersagt. 

Das Rauchen ist auf den Außenflächen nur innerhalb der dafür vorgesehen Bereiche gestattet. 

In den Veranstaltungsräumen ist Rauchen strengstens verboten. 

Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. 

Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. 

14. Anwendbares Recht | Sonstiges

  • Die Vertragssprache ist deutsch. 
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 
  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mühlhausen.
  • Der Veranstalter behält sich vor die Hausordnung und AGB jederzeit zu ändern. 

 

Stand 24.11.2025