Hausordnung für den Campingplatz des Biergarten-Festivals 2025
Festivalgelände auf dem Gaiberg in 99988 Katharinenberg/Thüringen der Gemeinde Südeichsfeld.
1. Grundlegende Bestimmungen und Geltungsbereich
- Die nachstehende Hausordnung gilt als Erweiterung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Biergarten-Festivals. Sie regelt Rechte und Pflichten sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter des Biergarten-Festivals, der jOIVENT Event GmbH & Co. KG – nachfolgend, „Veranstalter” genannt – und den Campingplatzbesuchern – nachfolgend „Gast” und/oder „Gäste” genannt – welche die Veranstaltungen, die vom Veranstalter organisiert und durchgeführt werden und den Campingplatz besuchen.
- Die Hausordnung gilt für alle Campingbereiche beim Biergarten-Festival.
- Die Gäste erkennen mit dem Kauf einer Eintrittskarte bzw. dem Betreten der Campingfläche diese Hausordnung, die AGBs sowie gesetzliche und behördliche Bestimmungen als verbindlich für sich und alle Gäste an.
2. Zugang und Tickets
- Das Betreten der Campingfläche ist nur mit einem der nachfolgenden gültigen Tickets erlaubt:
- Wochenendticket 31.07. – 03.08.25 mit Camping
- oder Wochenendticket 31.07. – 03.08.25 + Camping UPGRADE
- oder Tagesticket + Camping UPGRADE
- Autocamping muss separat hinzugebucht werden (begrenzte Anzahl an Plätzen, je nach Verfügbarkeit auf Acker- oder Wiesenflächen im Umfeld der Konzertfläche). Frühzeitige Buchung wird empfohlen.
- Die folgenden Fahrzeugtypen sind für das Autocamping zugelassen: PKW, Wohnmobile, Wohnwagen, Caravan, PKW mit Anhänger. Die Längenbeschränkungen sollten eingehalten werden:
- Fahrzeuge bis 5 m Länge: 29,95 € pro Fahrzeug
- Fahrzeuge über 8 m Länge: Preise auf Anfrage
- Fahrzeuge bis 8 m Länge: 49,95 € pro Fahrzeug
- Das Ticket deckt nur die Fahrzeuggebühr. Jede Person benötigt zusätzlich ein Camping-Ticket
- Einmal auf den Campingplatz gefahren, ist ein erneutes Einfahren nicht möglich.
- Der Besucher erklärt sich mit Personen-, Fahrzeug- und Taschendurchsuchungen einverstanden, da verbotene Gegenstände nicht auf das Campinggelände mitgeführt werden dürfen.
- Die folgenden Fahrzeugtypen sind für das Autocamping zugelassen: PKW, Wohnmobile, Wohnwagen, Caravan, PKW mit Anhänger. Die Längenbeschränkungen sollten eingehalten werden:
3. Allgemeine Regeln und Einrichtungen für die Camper
- Speisen und Getränke dürfen auf den Campingplatz, jedoch nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden.
- Festival-Frühstück: Täglich von 08:00 – 10:00 Uhr auf dem Hauptgelände, erreichbar über den Notausgang (solange Vorrat reicht). Einkaufsoptionen gibt es in nahegelegenen Orten Diedorf (EDEKA, 2,5 km), Faulungen (EDEKA, 2,5 km), Struth (EDEKA, 9 km) und Wanfried (REWE, ALDI, EDEKA, 9 km).
- Sanitäre Anlagen: Duschen, Toiletten und Waschbecken stehen in der Nähe der Campingfläche zur Verfügung.
- Für die unbegrenzte Nutzung der Duschen und Toiletten während der Öffnungszeiten kann für die gesamte Festivaldauer eine Dusch- und WC-Flatrate für 18,00 € vorab erworben werden.
- Auch eine Einzelnutzung ist möglich. Hierfür wird eine Gebühr pro Dusch- und Toilettenvorgang erhoben.
- Eine Wasserentnahmestelle steht den Campern ebenfalls zur Verfügung. Sie ist begrenzt und muss mit eignen Behältern erfolgen. Da es sich um kein Trinkwasser handelt, muss das Wasser vor der Nutzung abgekocht werden.
- Sanitärbereich Öffnungszeiten der Camper:
- Donnerstag: 10:00 – 20:00 Uhr
- Freitag: 06:00 – 20:00 Uhr
- Samstag: 06:00 – 20:00 Uhr
- Sonntag: 06:00 – 20:00 Uhr
- Montag: 06:00 – 10:00 Uhr
- Dixi-Toiletten mit Waschbecken und Wassertank stehen auch außerhalb der festgelegten Zeiten auf dem Campingplatz zur Verfügung.
4. Müllentsorgung für die Camper
- Jeder Gast ist für die ordnungsgemäße Müllentsorgung in bereitgestellten Containern, am Eingang des Campinggeländes, verantwortlich. Ein Müllpfand von 10 € wird beim Check-In erhoben und bei Abgabe der Pfandmarke und eines vollen Müllbeutels zurückerstattet (täglich 08:00 – 20:00 Uhr, Montag 08:00 – 11:00 Uhr). Sperrmüll und Glas sind verboten.
5. An- und Abreise sowie Öffnungszeiten Campingplatz
- Die Anreise auf den Campingplatz ist ausschließlich an folgenden Tagen mit den entsprechenden Uhrzeiten möglich:
- Donnerstag, den 31.07.25 von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
- Freitag, den 01.08.25 von 09:00 bis 22:00 Uhr
- Samstag, den 02.08.25 von 09:00 bis 22:00 Uhr
- Sonntag, den 03.08.25 von 09:00 bis 18:00 Uhr
- Die Abreise vom Campingplatz muss spätesten am Montag, den 03.08.25 bis 11:00 Uhr erfolgen.
6. Stromversorgung
- Auf dem Campingplatz wird es eine begrenzte Anzahl an Stromaggregaten mit verschiedenen Anschlüssen geben. Solange es die Kapazität erlaubt, kann der Strom vor allem in der Zeit von 08:00 – 22:00 Uhr darüber bezogen werden. Die Zuleitung muss eigenständig durch den Gast nach allen gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Daher übernimmt der Veranstalter für mögliche Stromschäden an Geräten keine Haftung.
- Prinzipiell sind zusätzlich kleine Stromaggregate auf dem Campingplatz erlaubt, wenn sie ausschließlich im Zeitraum von 08:00 – 22:00 Uhr vorschriftsmäßig betrieben werden, wenn durch die Waldbrandstufe nicht von einer hohen Gefahr auszugehen ist und die Geräte geprüft, unbeschadet und sicher sind. Es ist verpflichtend, dass das Aggregat an einem geeigneten und vor allem brandsicheren Ort platziert wird. Um Feuer zu vermeiden, muss beim Nachfüllen darauf geachtet werden, dass das Gerät abgekühlt ist. Kabeltrommeln müssen komplett abgewickelt sein, da ansonsten Brandgefahr besteht. Aus Brandsicherheitsgründen können die Aggregate jederzeit verboten werden.
7. Verbote
- Der Umgang mit offenem Feuer im Bereich des Campingplatzes ist verboten. Jede Flamme, die sich außerhalb eines geschlossenen Brennraums befindet, ist ein offenes Feuer. Die Größe ist unerheblich: Ein Lagerfeuer und ein Grill sind ebenso offene Feuer wie eine Fackel, ein Gaskocher und sogar eine Kerze. Ebenso sind unnötige Brandlasten wie Möbelstücke verboten. Um dennoch eine Grillmöglichkeit bieten zu können, darf je nach Waldbrandgefahrenstufe ausschließlich in einem zentralen dafür vorgesehenen Bereich und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen gegrillt werden.
- Ab Waldbrandstufe 4 (hohe Gefahr) wird das Rauchen und Grillen auch an einer zentralen Grillfläche untersagt. Ausnahmen können durch den Veranstalter mit der örtlichen Brandwache abgestimmt und bekanntgegeben werden.
- Brandgefährlich: Aufgrund der Trockenheit und anhaltenden Hitze bitte wir um besondere Vorsicht. Schon eine Zigarette kann ein Feuer entfachen.
- Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und Campingplatz sind Fackeln, Wunderkerzen, pyrotechnische Gegenstände, Rauschmittel, Waffen – aller Art und sonstige gefährliche Gegenstände sowie Tiere untersagt.
- Der Untergrund und das Campinggelände dürfen nicht verändert werden. Mögliche Schäden werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
- Aus Sicherheitsgründen gibt es für alle Gäste auf der Campingfläche ein absolutes Fahrverbot zwischen der An- und Abreise. Fahrzeuge für zwischenzeitliche Einkäufe oder sonstige Fahrten sollten auf dem Besucherparkplatz abgestellt werden.
- Zu den benachbarten Waldflächen ist ein Sicherheitsabstand von mind. zehn Meter einzuhalten. In diesem Bereich dürfen keine Gegenstände, Fahrzeuge oder Aggregate abgestellt werden. Der Aufenthalt in diesem Bereich ist ebenfalls verboten.
- Es gilt strengstes Sperrmüll- und Glasverbot im Campingbereich. Biertische und Bänke dürfen in Maßen mitgebracht werden.
- Gästen ist es nicht gestattet, Flächen für andere Besucher zu reservieren.
- Die Wiedergabe lauter Musik, ebenso lautes Musizieren, ist vor allem in der Zeit von 22:00 bis 08:00 Uhr nach den behördlichen Vorgaben auf dem Campingplatz nicht gestattet. Wir freuen uns, wenn ihr eure Instrumente mitbringt, um auf unserem Campingplatz für beste Stimmung zu sorgen und an unserer großen Brass Session am Festival-Sonntag teilzunehmen!
- Bei der Aufstellung der Zelte und parken der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass die mindestens fünf Meter breiten Rettungswege freigehalten werden. Die An-, Durchfahrts- und Abfahrtswege für Rettungsfahrzeuge sind freizuhalten.
- Der Konsum von Cannabis sowie anderen Drogen ist auf dem gesamten Festival- und Campingplatzgelände verboten.
8. Haftung I Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe, Corona
- Für Schäden jeder Art, die ein Gast auf der Campingfläche erleidet, haftet der Veranstalter, seine Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Demnach haftet der Veranstalter nicht für mitgebrachte Gegenstände und Fahrzeuge der Gäste.
- Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche der Gäste gegenüber dem Veranstalter, gleich welcher Art, ausgeschlossen.
- Wird die Veranstaltung regulär beendet oder abgebrochen und befinden sich noch Gegenstände auf dem Veranstaltungs- oder Campinggelände, ist der Veranstalter berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen.
9. Hausrecht
- Der Veranstalter übt auf dem Veranstaltungs- und Campinggelände das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Gäste aus Veranstaltungen und dem Campingplatz verwiesen werden, wenn sie andere Gäste stören, belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen, AGBs oder Hausordnung verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Veranstaltung stören oder andere Gäste belästigen wird oder die aktuellen Coronaregeln nicht eingehalten werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
- Die Mitnahme von Speisen und Getränken auf die Campingfläche und der dortige Verzehr sind gestattet, innerhalb der Konzertfläche ist dies untersagt.
- Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
- Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
10. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
11. Anwendbares Recht I Sonstiges
- Die Vertragssprache ist deutsch.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Mühlhausen.
- Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Stand 12.11.2024