Hausordnung

Hausordnung für den Campingplatz des Biergarten-Festivals Festivalgelände am Gaiberg, 99988 Katharinenberg in der Gemeinde Südeichsfeld
1. Grundlegende Bestimmungen und Geltungsbereich
  • Die nachstehende Hausordnung gilt als Erweiterung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Biergarten-Festivals. Sie regelt Rechte und Pflichten sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter des Biergarten-Festivals, der jOIVENT Event GmbH & Co. KG – nachfolgend, „Veranstalter” genannt – und den Campingplatzbesuchern – nachfolgend „Gast” und/oder „Gäste” genannt – welche die Veranstaltungen, die vom Veranstalter organisiert und durchgeführt werden und den Campingplatz besuchen bzw. nutzen.
    • Die Hausordnung gilt für alle Campingbereiche beim Biergarten-Festival.
    • Die Gäste erkennen mit dem Kauf eines Campingtickets bzw. mit dem Betreten der Campingfläche diese Hausordnung, die AGBs sowie gesetzliche und behördliche Bestimmungen als verbindlich für sich und alle Gäste an.
2. Zugang, Besonderheiten und Tickets
  • Die Campingflächen können ab dem Festivaldonnerstag 10 Uhr genutzt werden. Eine vorherige Anreise oder Platzierung von Aufbauten sowie Fahrzeugen ist nicht gestattet.
  • Das Betreten der Campingfläche ist nur mit einem der nachfolgenden gültigen Tickets erlaubt:
    • Biergarten-Festival Wochenendticket mit Camping
    • Biergarten-Festival Wochenendticket + Camping UPGRADE
    • Biergarten-Festival Tagesticket + Camping UPGRADE
  • Autocamping muss separat kostenpflichtig hinzugebucht werden (begrenzte Anzahl an Plätzen, je nach Verfügbarkeit auf Acker- oder Wiesenflächen im Umfeld der Konzertfläche). Frühzeitige Buchung wird empfohlen.
    • Die folgenden Fahrzeugtypen sind für das Autocamping zugelassen: PKW, Wohnmobile, Wohnwagen, Caravan, PKW mit Anhänger. Die nachfolgenden Längenbeschränkungen nach Preiskategorien müssen eingehalten werden:
      • Fahrzeuge bis 5 m Länge
      • Fahrzeuge bis 8 m Länge
      • Fahrzeuge über 8 m Länge: auf Anfrage
    • Das Ticket deckt nur die Fahrzeuggebühr. Jede Person benötigt zusätzlich ein Camping-Ticket.
    • Einmal auf den Campingplatz gefahren, ist ein erneutes Einfahren nicht möglich.
    • Der Besucher erklärt sich mit Personen-, Fahrzeug- und Taschendurchsuchungen einverstanden, da verbotene Gegenstände nicht auf das Campinggelände mitgeführt werden dürfen.
  • Zusätzlich kann eine Comfort-Campingfläche gebucht werden. Das Ticket deckt nur die Flächengebühr mit den unten aufgeführten Leistungen. Ein zusätzliches Autocamping-Ticket ist nicht erforderlich, sofern alle Fahrzeuge und Zelte auf die Stellplatzgröße von 5 x 8 m passen. Allerdings benötigt jede Person ein eigenes Campingticket.
    • Stellplatzgröße: Zugewiesene & garantierte Campingfläche von 5 x 8 m (circa 40 m²).
    • Stromanschluss: Garantierter Stromanschluss (bis max. 1 KW, 230V). Bitte ein mind. 50 Meter langes Kabel mitbringen.
    • Lage: Bevorzugte Wiesenflächen nahe der Konzertfläche.
3. Allgemeine Regeln für die Camper
  • Speisen und Getränke dürfen auf den Campingplatz, jedoch nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden.
  • Festival-Frühstück: Täglich von 08:00 – 10:00 Uhr auf dem Hauptgelände (solange Vorrat reicht).
  • Sanitäre Anlagen: Duschen, Toiletten und Waschbecken stehen in der Nähe der Campingfläche zur Verfügung.
    • Für die Nutzung des Sanitärbereichs mit Container-Duschen und Container-Toiletten während der Öffnungszeiten der Sanitären Anlagen muss für die gesamte Festivaldauer eine Dusch- und WC-Flatrate vorab erworben werden.
    • Eine Nutzung ohne Dusch- und WC-Flatrate ist nicht möglich. Hierfür werden kostenfreie mobile Toiletten auf dem Festivalgelände platziert.
    • Eine Wasserentnahmestelle steht den Campern ebenfalls kostenfrei zur Verfügung. Sie ist begrenzt und muss mit eignen Behältern erfolgen. Da es sich um kein Trinkwasser handelt, muss das Wasser vor der Nutzung abgekocht werden.
    • Öffnungszeiten Sanitärbereich – Container-Duschen:
      • Donnerstag: 10:00 – 20:00 Uhr
      • Freitag: 06:00 – 20:00 Uhr
      • Samstag: 06:00 – 20:00 Uhr
      • Sonntag: 06:00 – 20:00 Uhr
      • Montag: 06:00 – 10:00 Uhr
    • Container-Toiletten mit Waschbecken und Wassertank stehen im Sanitärbereich auch außerhalb der festgelegten Zeiten für Inhaber einer Dusch- und WC-Flatrate zur Verfügung.
  • Wetterbedingt kann die Nutzbarkeit der Campingflächen sowie der eigenen Aufbauten aus Sicherheitsgründen eingeschränkt sein.
  • Aus Sicherheitsgründen ist ein Mindestabstand von 10 m zum Wald einzuhalten, in dem sich keinerlei Aufbauten oder Fahrzeuge befinden dürfen.
  • Die Nutzung der Campingfläche ist für Zelte und Fahrzeuge nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen und dem jeweils zugewiesenen Platz gestattet.
  • Nutzer der Campingfläche sind für eigene Zelte und Aufbauten verantwortlich bzgl. Wetter- und Standsicherheit,
  • Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
  • Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes.
  • Eine Zuteilung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters.
  • Die Flucht-/Rettungsgassen sowie ein Sicherheitsabstand zum Wald sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
  • Das Mitführen von Tieren jeder Art und Größe ist nicht erlaubt
  • Eine Bewachung von abgestellten Fahrzeugen erfolgt nicht. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr.
4. Müllentsorgung für die Camper
  • Jeder Gast ist für die ordnungsgemäße Müllentsorgung in bereitgestellten Containern, am Eingang des Campinggeländes, verantwortlich. Ein Müllpfand von 10 € wird beim Ticketkauf erhoben und bei Abgabe der Pfandmarke und eines vollen Müllbeutels zurückerstattet (Freitag bis Sonntag von 10:00 – 20:00 Uhr und Montag von 08:00 – 11:00 Uhr). Sperrmüll und Glas sind verboten.
5. An- und Abreise sowie Öffnungszeiten Campingplatz
  • Die Anreise auf den Campingplatz ist ausschließlich an folgenden Tagen mit den entsprechenden Uhrzeiten möglich:
    • Donnerstag von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr
    • Freitag von 10:00 bis 20:00 Uhr
    • Samstag 10:00 bis 20:00 Uhr
    • Sonntag von 10:00 bis 17:00 Uhr
  • Die Abreise vom Campingplatz muss spätesten am Montag bis 11:00 Uhr erfolgen.
6. Stromversorgung
  • Eine garantierte Stromversorgung (bis max. 1 KW, 230V) können wir ausschließlich bei der Buchung einer Comfort-Campingfläche gewährleisten.
  • Auf dem Campingplatz wird es eine begrenzte Anzahl an Stromaggregaten mit verschiedenen Anschlüssen geben. Solange es die Kapazität erlaubt, kann der Strom vor allem in der Zeit von 09:00 – 22:00 Uhr darüber kostenfrei bezogen werden. Die Zuleitung muss eigenständig durch den Gast nach allen gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Daher übernimmt der Veranstalter für mögliche Stromschäden an Geräten keine Haftung.
  • Prinzipiell sind zusätzlich kleine Stromaggregate auf dem Campingplatz erlaubt, wenn sie ausschließlich im Zeitraum von 08:00 – 22:00 Uhr vorschriftsmäßig betrieben werden, wenn durch die Waldbrandstufe nicht von einer hohen Gefahr auszugehen ist und die Geräte geprüft, unbeschadet und sicher sind. Es ist verpflichtend, dass das Aggregat an einem geeigneten und vor allem brandsicheren Ort platziert wird. Um Feuer zu vermeiden, muss beim Nachfüllen darauf geachtet werden, dass das Gerät abgekühlt ist. Kabeltrommeln müssen komplett abgewickelt sein, da ansonsten Brandgefahr besteht. Aus Brandsicherheitsgründen können die Aggregate jederzeit verboten werden.
7. Verbote
  • Der Umgang mit offenem Feuer im Bereich des Campingplatzes ist verboten. Jede Flamme, die sich außerhalb eines geschlossenen Brennraums befindet, ist ein offenes Feuer. Die Größe ist unerheblich: Ein Lagerfeuer und ein Grill sind ebenso offene Feuer wie eine Fackel, ein Gaskocher und sogar eine Kerze. Ebenso sind unnötige Brandlasten wie Möbelstücke verboten. Um dennoch eine Grillmöglichkeit bieten zu können, darf je nach Waldbrandgefahrenstufe ausschließlich in einem zentralen dafür vorgesehenen Bereich und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen gegrillt werden.
  • Ab Waldbrandstufe 4 (hohe Gefahr) wird das Rauchen und Grillen auch an einer zentralen Grillfläche untersagt. Ausnahmen können durch den Veranstalter mit der örtlichen Brandwache abgestimmt und bekanntgegeben werden.
  • Brandgefährlich: Bei Trockenheit und anhaltender Hitze bitte wir um besondere Vorsicht. Schon eine Zigarette kann ein Feuer entfachen.
  • Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und Campingplatz sind Fackeln, Wunderkerzen, pyrotechnische Gegenstände, Rauschmittel, Waffen – aller Art und sonstige gefährliche Gegenstände sowie Tiere untersagt.
  • Der Untergrund und das Campinggelände dürfen nicht verändert werden. Mögliche Schäden werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
  • Aus Sicherheitsgründen gibt es für alle Gäste auf der Campingfläche ein absolutes Fahrverbot zwischen der An- und Abreise. Fahrzeuge für zwischenzeitliche Einkäufe oder sonstige Fahrten müssen auf dem Besucherparkplatz abgestellt werden.
  • Zu den benachbarten Waldflächen ist ein Sicherheitsabstand von mind. zehn Meter einzuhalten. In diesem Bereich dürfen keine Gegenstände, Fahrzeuge oder Aggregate abgestellt werden. Der Aufenthalt in diesem Bereich ist ebenfalls verboten.
  • Es gilt strengstes Sperrmüll- und Glasverbot im Campingbereich. Biertische und Bänke dürfen in Maßen mitgebracht werden.
  • Gästen ist es nicht gestattet, Flächen für andere Besucher zu reservieren.
  • Die Wiedergabe lauter Musik, ebenso lautes Musizieren, ist vor allem in der Zeit von 22:00 bis 08:00 Uhr nach den behördlichen Vorgaben auf dem Campingplatz nicht gestattet. Wir freuen uns, wenn ihr eure Instrumente mitbringt, um auf unserem Campingplatz für beste Stimmung zu sorgen und an unserer großen Brass Session am Festival-Sonntag teilzunehmen!
  • Bei der Aufstellung der Zelte und parken der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass die mindestens fünf Meter breiten Rettungswege freigehalten werden. Die An-, Durchfahrts- und Abfahrtswege für Rettungsfahrzeuge sind freizuhalten.
  • Der Konsum von Cannabis sowie anderen Drogen ist auf dem gesamten Festival- und Campingplatzgelände verboten.
8. Haftung I Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe, Corona
  • Für Schäden jeder Art, die ein Gast auf der Campingfläche erleidet, haftet der Veranstalter, seine Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Demnach haftet der Veranstalter nicht für mitgebrachte Gegenstände und Fahrzeuge der Gäste.
  • Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche der Gäste gegenüber dem Veranstalter, gleich welcher Art, ausgeschlossen.
  • Wird die Veranstaltung regulär beendet oder abgebrochen und befinden sich noch Gegenstände auf dem Veranstaltungs- oder Campinggelände, ist der Veranstalter berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen.
9. Hausrecht
  • Der Veranstalter übt auf dem Veranstaltungs- und Campinggelände das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Gäste aus Veranstaltungen und dem Campingplatz verwiesen werden, wenn sie andere Gäste stören, belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen, AGBs oder Hausordnung verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Veranstaltung stören oder andere Gäste belästigen wird oder die aktuellen Coronaregeln nicht eingehalten werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
  • Die Mitnahme von Speisen und Getränken auf die Campingfläche und der dortige Verzehr sind gestattet, innerhalb der Konzertfläche ist dies untersagt.
  • Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
  • Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
10. Salvatorische Klausel
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
11. Anwendbares Recht I Sonstiges
  • Die Vertragssprache ist deutsch.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Mühlhausen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

 

Stand 08.05.2025